Patienteninformation
Anamnesebogen (PDF Datei)

Anleitung zum Trockenbürten (PDF Datei)

Gebühren / Honorar

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen.
Somit müssen die Behandlungskosten selbst getragen werden.
Es besteht aber bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer Kostenübernahme.
Der Stundensatz für Selbstzahler ist bitte im Anschluss der Behandlung zu entrichten
und beträgt 80,00 €.
Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung im Rahmen Ihres vereinbarten Vertrages. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Das GebüH ist keine rechtliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung Stand 1985. Da die Gebührenziffern dieser „Orientierungshilfe“ aus dem Jahr 1985 stammen, müssen manche Ziffern leistungsorientiert angepasst werden.
So zum Beispiel
- Eingehende Untersuchung = 24 €
- Akupunktur = 30 €
- Teilmassage = 15 €
- Großmassage = 24 €
- Infusion i.v. = 15 €
- Schröpfen unblutig = 11 €
Im Normalfall werden die Rechnungen von den Versicherungen ohne große Einbußen für den Versicherten akzeptiert. Über eine genaue Leistungsübernahme erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Für eine kurze, kostenlose Erstberatung in Bezug auf Ihre gesundheitlichen Probleme oder Vorsorge stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.